Die finnische Lebensmittelbehörde hat am 24. September 2026 aufgrund des Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei am 21. September 2026 in Hujakkala, Lappeenranta, tot aufgefundenen Wildschweinen die Entscheidung zur ASP-Infektionszone geändert.
Die Kernzone wurde nach Nordosten erweitert. Neben Teilen von Virolahti und Miehikkälä umfasst die Kernzone nun auch den südöstlichen Teil von Lappeenranta östlich der Vaalimantie bis zum Einzugsgebiet des Vilajoki.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung wurden die Einschränkungen in der Kernzone gelockert. Folgende Aktivitäten sind nun erlaubt:
- Alle Forstarbeiten und Erdarbeiten. Die dabei eingesetzten Maschinen müssen jedoch vor dem Verlassen der Kernzone gereinigt und desinfiziert werden.
- Bewegung zu Fuß im Gelände sowie beispielsweise das Sammeln von Pilzen und Beeren. Personen, die sich im Gelände der Kernzone bewegen, müssen jedoch vor dem Verlassen der Kernzone das Schuhwerk wechseln oder dieses reinigen und desinfizieren.
- Fahren von Fahrzeugen abseits befestigter Wege. Alle Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Mopeds, Quads und Motorräder) müssen jedoch vor dem Verlassen der Kernzone gereinigt werden.
- Ausführen von Hunden auf Straßen sowie im Gelände. Hunde müssen jederzeit an der Leine geführt werden. Werden Hunde im Gelände der Kernzone ausgeführt, müssen sie vor dem Verlassen der Kernzone gewaschen werden.
Die Lockerungen wurden vorgenommen, da die Suchmaßnahmen in der Kernzone gute Fortschritte gemacht haben und ein großer Teil der an der Virusinfektion verendeten Wildschweine aus dem Gelände entfernt wurde. Wildschweine bewegen sich hauptsächlich entlang der Grenze in Richtung Nordosten. Daher treten die Bekämpfungsmaßnahmen nun in eine Phase ein, in der das Ziel darin besteht, die Wildschweinpopulation sowohl innerhalb der Kernzone als auch entlang der Bewegungsrichtung der Wildschweine aus dem Raum Lappeenranta zu reduzieren.
Jegliche Jagd bleibt in der Kernzone weiterhin verboten. Auch die Organisation öffentlicher Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Hundeveranstaltungen im Gelände der Kernzone ist weiterhin untersagt.
24. September 2026/ Finnische Lebensmittelbehörde/ Finnland.
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